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   BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61   

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BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61 (https://dejure.org/1962,1086)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1962 - 4 AZR 513/61 (https://dejure.org/1962,1086)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 (https://dejure.org/1962,1086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststeller - Versorgungsamt - Überwiegende Tätigkeit - Gründliche umfassende Fachkenntnisse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt im wesentlichen der Beurteilung der Tatsacheninstanz (vgl. z.B. BAG 4, 152; 7, 182; BAG AP Kr. 19, 29, 47 zu § 3 TO.A).

    hält (vglc z.B. BAG 4, 152; 5, 38; BAG AP'Nr. 19, 29 zu § 3 TO.A), ist auch dann nicht erkennbar, wenn man die vom Senat im Urteil vom 28, März 1962 gefundene Begriffsbestimmung der umfassenden Fachkenntnisse zugrundelegt.

  • BAG, 18.07.1962 - 4 AZR 396/61

    Aufgabenkreis des Angestellten - Gesamtheit der übertragene Aufgaben -

    Auszug aus BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61
    V b zwei Aufgabenbereiche an und verlangt für den einen dem Umfang oder der Tiefe nach umfassendere Fachkenntnisse als in VergGr, VI b TO.A und für den anderen gründliche und vielsei- 100 tige Sachkenntnisse° Das ist nicht frei von Rechts irrtum» Wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 28° März 1962 - 4 AZR 162/61 - und vom 18° Juli 1962 - 4 AZR 396/61 - entschieden hat? bedeutet ''Aufgabenkreis" im Sinne der VergGr.
  • BAG, 09.10.1957 - 4 AZR 96/55

    Anwendung der TO A - Verwaltungsstellen - Betriebsstellen - Organisatorische

    Auszug aus BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61
    Denn ein breites, doh, nach dem Umfang der Kenntnisse bedeutendes Wissen auf den für seinen Aufgabenkreis in Betracht kommenden Gebieten wird vom Kläger nicht gefordert» Inwieweit das Landesarbeitsgericht bei seiner Beurteilung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, wie die Revision meint, ist nicht ersichtlich» Die Revision bringt auch selbst nichts vor, was das Berufungsurteil noch hätte berücksichtigen müssen» Im übrigen verneint das Landesarbeitsgericht ohne Rechtsirrtum auch das Merkmal der selbständigen Leistungen» Wenn es darunter die Erarbeitung eines Ergebnisses auf Grund eigener geistiger Initiative versteht, so befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, die das in Rede stehende Merkmal dahin erläutert hat, es sei eine Gedankenar beit zu fordern, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagen den Weges wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und Entschließung enthält (vgl. dazu BAG 5, 27; 6, 36; BAG AP Nr. 29, 56 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 28.03.1962 - 4 AZR 162/61

    Anspruch auf Vergütung - Fachkenntnisse im Aufgabenkreis - Selbständige

    Auszug aus BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61
    V b zwei Aufgabenbereiche an und verlangt für den einen dem Umfang oder der Tiefe nach umfassendere Fachkenntnisse als in VergGr, VI b TO.A und für den anderen gründliche und vielsei- 100 tige Sachkenntnisse° Das ist nicht frei von Rechts irrtum» Wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 28° März 1962 - 4 AZR 162/61 - und vom 18° Juli 1962 - 4 AZR 396/61 - entschieden hat? bedeutet ''Aufgabenkreis" im Sinne der VergGr.
  • BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 358/56

    Handwerker - Vertretung eines Handwerkers - Zahlung einer Vertretungszulage

    Auszug aus BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61
    Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts angeordnete und dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbare Vertretung auszuführen, ohne daß er bei Vertretung höher bezahlter Arbeitskräfte zugleich einen Anspruch auf eine höhere Vergütung hat (vgl. BAG AP Nr. 41 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
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